Dieses schöne, innerstädtische Grundstück mit Altbestand bietet mannigfaltige Entwicklungsmöglichkeiten. Es liegt hier kein Bebauungsplan vor. Das Grundstück kann nach § 34 BauGB bebaut werden. Es gibt die Option das Bestandsobjekt umzubauen und zu sanieren oder abzureißen. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück innerhalb eines Sanierungsgebiets (Dorfmitte 2). Eine öffentliche Förderung ist hier möglich.